Richtlinien für Lieferanten

Richtlinien zur Nachhaltigkeit für Lieferanten der Fa. Püttmer GmbH

Präambel

Das Thema Nachhaltigkeit ist in aller Munde. Doch was bedeutet Nachhaltigkeit eigentlich für uns? Was bedeutet es, für ein Unternehmen in unserer Branche, nachhaltig zu handeln? Wir haben uns diese Fragen gestellt und Leitlinien festgelegt nach denen wir unser tägliches Handeln und Denken sowie unsere Produktionsprozesse und Lieferketten ausrichten.

Die Nachhaltigkeitsrichtlinie für Lieferanten formuliert daher Mindeststandards und definiert die Mindestanforderungen an unsere Lieferanten: die Einhaltung international anerkannter Menschen- und Arbeitnehmerrechte, die Achtung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit, die Einhaltung gesetzlicher Normen und Umweltrichtlinien sowie vorsorgenden Umweltschutz sowie die Einhaltung und Förderung von geschäftsethischem Verhalten.

Wir erwarten außerdem, dass unsere direkten und indirekten Lieferanten, die Einhaltung dieser Richtlinie durch ihre Unterauftragnehmer und -Lieferanten sicherstellen. Sie sind aufgefordert, die Inhalte dieser Richtlinie an alle Beteiligten ihrer Lieferkette weiterzugeben und deren Einhaltung aktiv zu fördern.
Des weiteren müssen alle Geschäftsaktivitäten innerhalb der Lieferkette die lokalen Gesetze erfüllen. Wenn nationale gesetzliche Regelungen, internationale Gesetzesbestimmungen, Branchenstandards und die vorliegende Richtlinie das gleiche Thema behandeln, sind stets die jeweils strengeren Bestimmungen anzuwenden.
Ziel dieser Richtlinie zur Nachhaltigkeit ist daher die Festlegung eines gemeinsamen Leistungsstandards, Aufklärungsarbeit und das Engagement für einen verantwortungsbewussten Geschäftsbetrieb.

1. Arbeitsbedingungen / Personal

1.1. Vermeidung von Kinderarbeit
In keiner Phase der Produktion darf auf Kinderarbeit zurückgegriffen werden. Die Unternehmen sind aufgefordert, sich an die Empfehlung aus den ILO Konventionen zum Mindestalter für die Beschäftigung oder den Arbeitseinsatz von Kindern zu halten. Dieses Mindestalter sollte nicht geringer als das Alter sein, mit dem die allgemeine Schulpflicht endet, und in jedem Fall nicht weniger als 15 Jahre betragen. Das Mindestalter für gefährliche Arbeiten beträgt 18 Jahre.
1.2. Löhne, Sozialleistungen und Arbeitszeiten
Vergütung und Sozialleistungen müssen den Grundprinzipien hinsichtlich Mindestlöhne, Überstunden und gesetzlich vorgeschriebener Sozialleistungen entsprechen. Die Arbeitszeiten müssen mindestens den geltenden Gesetzen, den Branchenstandards oder den einschlägigen ILO- Konventionen entsprechen, je nachdem, welche Regelung strenger ist. Überstunden sollten nur freiwillig verbracht werden müssen, und den Beschäftigten ist nach sechs aufeinander folgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag zu gewähren.
1.3. Freie Wahl der Beschäftigung
Zwangs- oder Pflichtarbeit ist unzulässig. Die Beschäftigten müssen die Freiheit haben, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen. Von den Beschäftigten darf nicht verlangt werden, ihren Ausweis, Reisepass oder ihre Arbeitsgenehmigung als Vorbedingung für die Beschäftigung auszuhändigen.
1.4. Gesundheit und Sicherheit
Der Arbeitgeber gewährleistet Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen der nationalen Bestimmungen und unterstützt eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.

2. Umweltstandards

2.1. Umweltverantwortung
Unternehmen müssen hinsichtlich der Umweltproblematik nach dem Vorsorgeprinzip-Verfahren, Initiativen zur Förderung von mehr Umweltverantwortung ergreifen und die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
2.2. Umweltfreundliche Produktion
In allen Phasen der Produktion muss ein optimaler Umweltschutz gewährleistet sein.
Dazu gehört eine proaktive Vorgehensweise, um die Folgen von Unfällen, die sich negativ auf die Umwelt auswirken können, zu vermeiden oder zu minimieren. Besondere Bedeutung kommt dabei der Anwendung und Weiterentwicklung energie- und wassersparender Technologie geprägt durch den Einsatz von Strategien zur Emissionsreduzierung, Wiederverwendung und Wiederaufbereitung.
2.3. Umweltfreundliche Produkte
Alle entlang der Lieferkette hergestellten Produkte müssen die Umweltschutzstandards ihres jeweiligen Marktsegments erfüllen. Dies schließt alle bei der Produktion eingesetzten Materialien und Stoffe ein. Chemikalien und andere Stoffe, die bei Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen, müssen identifiziert sein. Für sie ist ein Gefahrenstoffmanagement einzurichten, damit sie durch geeignete Vorgehensweisen sicher gehandhabt, transportiert, gelagert, wiederaufbereitet oder wiederverwendet und entsorgt werden können.
2.4. Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen
Alle entlang der Lieferkette sollten sich zum Ziel setzen, den Energieverbrauch der Unternehmung weiter zu senken und damit Klima und wertvolle Ressourcen zu schonen. Gleichzeitig sollte bei der Produktion und Lieferung die ständige Reduzierung der Treibhausgase verringert werden, durch Ausbau und / oder Erweiterung der Produktionsstandorte oder Lieferflotten. Auch bei Einkauf des Energiebedarfs muss durch Optimierungsmaßnahmen der Bedarf an CO2-armen Energieeinkauf ausgeglichen sein.
2.5. Wasserqualität und – Gebrauch
In allen Phasen der Produktion und Lieferkette, sollte bei dem Einsatz von Wasser, zirkuläre System zum Einsatz kommen, so dass die Wasserrecyclingrate erhöht werden kann um so die Umwelt zu schonen und den wertvollen Frischwasserverbrauch nachhaltig zu reduzieren.
2.6. Luftqualität verbessern
Durch den nachhaltigen Einsatz von modernen Filtersystem oder chemischen Zusätzen, soll die Luftqualität während der gesamten Lieferkette verbessert werden.
2.7. Verantwortungsbewusste Rohstoffbeschaffung
Die Lieferanten der Püttmer GmbH unterstützen Aktivitäten, die eine verantwortungsbewusste Rohstoffbeschaffung sicherstellen. Die Beschaffung und der Einsatz von Rohstoffen, die rechtswidrig oder durch ethisch verwerfliche oder unzumutbare Maßnahmen erlangt wurden, sind zu vermeiden. Die Verwendung von Rohstoffen wie zum Beispiel Konfliktmineralien, die von Embargos oder sonstigen Einfuhrbeschränkungen betroffen sind, ist auszuschließen. Die Lieferanten sind daher verpflichtet, diese Rohstoffe in hergestellten Produkten in der Lieferkette zu identifizieren und die Herkunft und Bezugsquellen der von ihnen verwendeten Rohstoffe offenzulegen.

3. Ethik

3.1. Korruptionsbekämpfung
Bei allen Geschäftsaktivitäten und -beziehungen wird ein Höchstmaß an Integrität erwartet. Jede Form von Korruption, Bestechung, Erpressung und Veruntreuung ist strikt verboten.
3.2. Diskriminierung und Chancengleichheit
Wir erwartet, dass unsere Lieferanten Chancengleichheit und Gleichbehandlung fördern und Diskriminierung bei der Einstellung von Arbeitnehmern sowie bei der Beförderung oder Gewährung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen unterbinden.
Kein Mitarbeiter darf wegen seines Geschlechts, des Alters, der Hautfarbe, der Kultur, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Identität, einer Behinderung, der Religionszugehörigkeit oder-Weltanschauung benachteiligt werden.
3.3 Sicherheit & Qualität
Alle Produkte und Leistungen müssen bei Lieferung die vertraglich festgelegten Qualitäts- und Sicherheitskriterien erfüllen und für ihren Verwendungszweck sicher genutzt werden können.
3.4 Information & Kommunikation
Diese Richtlinie muss in der lokalen Sprache in den Einrichtungen der Geschäftspartner ausgehängt oder den Mitarbeitern in anderer Weise zur Verfügung gestellt werden.
3.5. Schutz geistigen Eigentums
Unsere Lieferanten respektieren den Schutz geistigen Eigentums Dritter.

4. Managementsysteme

4.1 Sicherheit & Qualität
Der Lieferant gewährleistet die Einhaltung der hier aufgeführten Grundsätze durch ein externes oder internes Managementverfahren bzw. -prozess. Die Püttmer GmbH wird Lieferanten bevorzugen, die aktiv ein Qualitätsmanage- mentsystem nach ISO 9001 und Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder alternativ einen betriebsinternen Umwelt-Managementsystem-Prozess betreiben.

5. Lieferantenbeziehungen

5.1 Unterlieferanten
Wir erwarten, dass unsere Lieferanten alle hier beschriebenen Grundsätze und Anforderungen an ihre Subunternehmer und Lieferanten kommunizieren und bei der Auswahl ebenfalls berücksichtigen. Die Lieferanten bestärken ihre Subunternehmer und Lieferanten darin, die beschriebenen Standards zu Menschenrechten, Arbeitsbedingungen, Korruptionsprävention und Umweltschutz im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten.
5.2 Überwachung und Nachweispflicht
Der Lieferant hat die Püttmer GmbH auf Anfrage alle notwendigen Informationen zu einer Ersteinschätzung korrekt und umfassend im Rahmen einer Selbstbeurteilung mitzuteilen. Er stellt darüber hinaus sonstige Informationen zur Verfügung, die die Einhaltung der Richtlinie nachweisen. Wir halten uns vor die Umsetzung dieser Richtlinie zu kontrollieren. Der Lieferant hat die Püttmer GmbH über Ereignisse zu unterrichten, die den Grundsätzen der Richtlinie entgegenstehen.

Ebersbach an der Fils Stand. Januar 2020

Wir stehen für Nachhaltigkeit in unseren Produktionsabläufen